§1 Geltungsbereich
Vertragsgegenstand und Anwendbarkeit
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen der cercleducoeur GmbH, die sich auf die Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie die Implementierung von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 beziehen. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (Betreiber einer Produktionsanlage) und dem Auftragnehmer (cercleducoeur GmbH). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden schriftlich bestätigt.
§2 Leistungsumfang
Beratungsleistungen und Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Emissionsminderung, der Genehmigungsplanung nach BImSchG sowie der Auditvorbereitung für ISO 14001. Der konkrete Leistungsumfang wird in einer separaten Leistungsbeschreibung festgehalten, die Bestandteil des Vertrags wird. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, über den vereinbarten Umfang hinaus tätig zu werden. Alle Beratungsergebnisse basieren auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und dem aktuellen Stand der Rechtslage.
§3 Pflichten des Auftraggebers
Mitwirkung und Informationsbereitstellung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Beratung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere technische Anlagendaten, Emissionsmesswerte, Genehmigungsbescheide sowie interne Umweltmanagement-Dokumentationen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Bei Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung verschieben sich die vereinbarten Fristen entsprechend.
§4 Vergütung
Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung der Beratungsleistungen erfolgt auf Basis eines schriftlichen Honorarangebots oder eines Rahmenvertrags. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftraggeber ab dem 31. Tag in Verzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Bearbeitung auszusetzen, bis der offene Betrag beglichen ist. Die gesetzlichen Regelungen zu Verzugszinsen bleiben unberührt.
§5 Haftung
Haftungsbeschränkung und Verantwortlichkeit
Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle, ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§6 Vertraulichkeit
Datenschutz und Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Betriebsgeheimnisse und personenbezogenen Daten streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§7 Laufzeit und Kündigung
Vertragsdauer und Beendigung
Der Vertrag beginnt mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Auftraggeber. Die Laufzeit richtet sich nach der vereinbarten Leistungsdauer. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug ist oder der Auftragnehmer seine Pflichten grob verletzt. Nach Vertragsbeendigung sind alle überlassenen Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
§8 Änderungen der Bedingungen
Anpassungsklausel
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund rechtlicher oder technischer Entwicklungen erforderlich ist. Über wesentliche Änderungen wird der Auftraggeber rechtzeitig in Textform informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Auftraggeber wird in der Mitteilung auf diese Frist und die Folgen eines Widerspruchs hingewiesen.
§9 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Nürnberg. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.